Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bereitstellung von Software als Einmallizenz unter der GNU General Public License (GPL)
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die entgeltliche Bereitstellung von Software zwischen Webkonzepte - kompetenz im web / Maximilian Johannes Weltin (nachfolgend „Anbieter“) und dem Nutzer der in Folge definierten Software (nachfolgend "Kunde").
- Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Konsumentschutzgesetz.
- Die urheberrechtliche Nutzung der Software richtet sich ausschließlich nach der GNU General Public License gemäß Teil II dieser AGB.
2. Vertragsgegenstand
- Vertragsgegenstand ist die einmalige entgeltliche Bereitstellung der auf dem Webshop des Anbieters zum Download angebotenen Software.
- Die Software stellt ganz oder teilweise Open-Source-Software dar und wird unter der im Webshop jeweils angeführten GNU General Public License Version lizenziert.
- Der Anbieter schuldet keine dauerhafte Leistung, sondern ausschließlich die einmalige Bereitstellung der Software gemäß den Bestimmungen 4.3 dieser AGB.
3. Verhältnis zwischen Vertrag und Open-Source-Lizenz
- Die GNU General Public License (GPL) regelt ausschließlich die urheberrechtliche Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe der Software.
- Diese AGB regeln ausschließlich die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Anbieter und Kunde, insbesondere Bereitstellung, Entgelt, Gewährleistung, Haftung und Verbraucherrechte.
- Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und der GPL gehen die Bestimmungen der GPL vor.
4. Einmallizenz (vertragliche Bedeutung)
- Die Bezeichnung „Einmallizenz“ beschreibt ausschließlich die einmalige Bereitstellung der Software durch den Anbieter.
- Eine urheberrechtliche Lizenz wird nicht durch den Anbieter erteilt, sondern ergibt sich ausschließlich aus der GNU General Public License.
- Ein Anspruch auf Updates, neue Versionen oder Weiterentwicklungen besteht nicht, soweit gesetzlich nichts anderes zwingend vorgesehen ist.
5. Bereitstellung
- Die Bereitstellung erfolgt durch Download oder durch Zurverfügungstellung eines Datenträgers nach Wahl des Anbieters.
- Installation, Konfiguration und Betrieb erfolgen auf Risiko des Kunden.
- Der Anbieter schuldet keine Einschulung, Installation oder laufende Betreuung.
6. Updates und Weiterentwicklung
6.1 Unternehmer
Gegenüber Unternehmern besteht keine Verpflichtung zur Wartung, Fehlerbehebung, Aktualisierung oder Anpassung der Software.
Die Bereitstellung erfolgt im gegenwärtigen Zustand („wie besehen“).
6.2 Verbraucher
- Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden Bestimmungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG).
- Der Anbieter stellt jene Aktualisierungen bereit, die erforderlich sind, um die Vertragsmäßigkeit der Software zu erhalten, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist.
- Eine Verpflichtung zur funktionalen Erweiterung oder Weiterentwicklung besteht nicht.
7. Gewährleistung
7.1 Unternehmer
- Die Gewährleistung wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
- § 924 ABGB wird abbedungen.
- Der Unternehmer trägt das alleinige Risiko der Verwendbarkeit der Software.
7.2 Verbraucher
Für Verbraucher gelten ausschließlich die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des Verbrauchergewehrleistungsgesetzes.
8. Haftung
8.1 Allgemein
Die Haftung für Personenschäden bleibt unbeschränkt. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
8.2 Unternehmer
Der Anbieter haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, immaterielle Schäden oder Datenverlust ist ausgeschlossen.
Die Haftung ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen auf die Höhe des dem Anbieter für die zur Verfügungstellung der Software geschuldeten Entgelts beschränkt.
8.3 Verbraucher
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9. Entgelt
- Das vereinbarte Entgelt ist ein einmaliges Entgelt für Bereitstellung und Distribution der Software.
- Es stellt kein Entgelt für zusätzliche Nutzungsrechte dar.
- Preise verstehen sich gegenüber Verbrauchern inklusive Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern exklusive Umsatzsteuer.
10. Rücktrittsrecht (Verbraucher)
- Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu.
- Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, dass mit der Bereitstellung der digitalen Inhalte vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird, und zur Kenntnis nimmt, dass er dadurch sein Rücktrittsrecht verliert.
10a. Vertragsauflösung und Rechtsfolgen (Unternehmer)
- Ein gesetzliches Rücktrittsrecht steht Unternehmern nicht zu.
- Wird das Vertragsverhältnis aus welchem Grund auch immer beendet, erlöschen sämtliche schuldrechtlichen Ansprüche des Unternehmers gegenüber dem Anbieter, insbesondere Ansprüche auf Bereitstellung, Zugang, Support, Updates oder sonstige Leistungen.
- Der Unternehmer hat jede weitere Inanspruchnahme vertraglicher Leistungen unverzüglich einzustellen.
- Die aus der GNU General Public License resultierenden Nutzungsrechte an der bereits überlassenen Software bleiben von der Vertragsbeendigung unberührt.
- Ein Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts besteht nicht, sofern die Vertragsbeendigung aus der Sphäre des Unternehmers erfolgt.
10b. Folgen des Rücktritts (Verbraucher – digitale Inhalte)
- Tritt der Verbraucher wirksam vom Vertrag zurück, wird das Vertragsverhältnis rückabgewickelt.
- Mit Wirksamkeit des Rücktritts endet das vertragliche Recht auf weitere Bereitstellung der Software sowie auf Support, Updates oder erneuten Download.
- Die bereits eingeräumten urheberrechtlichen Nutzungsrechte nach der GNU General Public License an der bereits überlassenen Software bleiben unberührt.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.
- Gegenü ber Unternehmern wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Anbieters vereinbart.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.