Software unter der GNU General Public License (GPL)
1. Open-Source-Lizenzierung
Die dem Kunden überlassene Software wird ganz oder teilweise unter der GNU General Public License Version 3 (GPL v3) oder – nach Wahl des Lizenznehmers – jeder späteren von der Free Software Foundation veröffentlichten Version lizenziert.
Der vollständige Text der jeweils anwendbaren GPL ist:
- der Software beigefügt oder
- über eine zumutbare Bezugsquelle zugänglich gemacht.
2. Vorrang der GNU General Public License
- Die Rechte und Pflichten aus der GNU General Public License gelten unmittelbar, zwingend und vorrangig.
- Diese Lizenz-Beilage sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters:
- ändern,
- beschränken oder
- erweitern
keine Rechte oder Pflichten aus der GPL. - Im Falle eines Widerspruchs zwischen:
- der GPL,
- dieser Lizenz-Beilage oder
- den AGB
geht ausschließlich die GPL vor.
3. Umfang der Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte des Kunden ergeben sich ausschließlich aus der GNU General Public License.
Im Rahmen der GPL ist der Kunde insbesondere berechtigt:
- die Software zu nutzen,
- den Quellcode einzusehen,
- Kopien anzufertigen,
- die Software zu verändern,
- die Software weiterzugeben,
sofern die Bedingungen der GPL vollständig eingehalten werden.
4. Einmallizenz und kommerzielle Distribution
- Das vom Anbieter verrechnete Entgelt stellt kein Entgelt für zusätzliche Lizenzrechte dar.
- Das Entgelt betrifft ausschließlich:
- die Bereitstellung,
- die Distribution,
- die Zusammenstellung,
- die Dokumentation
der Software.
- Die sogenannte „Einmallizenz“ bezieht sich ausschließlich auf die einmalige Bereitstellung der jeweiligen Softwareversion.
- Ein Anspruch auf:
- Updates,
- neue Versionen,
- Weiterentwicklungen
wird dadurch nicht begründet.
5. Quellcode-Bereitstellung
- Der vollständige Quellcode der unter GPL stehenden Software wird gemäß den Anforderungen der GPL bereitgestellt:
- entweder gemeinsam mit der Software,
- oder über eine klar bezeichnete Bezugsquelle.
- Die Bereitstellung erfolgt in einer Form, die den Anforderungen der GPL entspricht.
- Der Anbieter ist berechtigt, den Quellcode elektronisch zur Verfügung zu stellen.
6. Weitergabe der Lizenz und des Lizenztexts
- Der Kunde ist berechtigt, Kopien der Software einschließlich des GPL-Lizenztexts weiterzugeben.
- Bei Weitergabe oder Veränderung der Software sind:
- der GPL-Lizenztext,
- Copyright-Hinweise,
- Haftungsausschlüsse
unverändert beizubehalten, soweit die GPL dies verlangt.
7. Keine zusätzlichen Beschränkungen
- Der Anbieter legt keine zusätzlichen Nutzungsbeschränkungen fest, die über die GPL hinausgehen.
- Insbesondere bestehen keine:
- zeitlichen,
- geografischen,
- nutzungsbezogenen,
- installationsbezogenen
Einschränkungen außerhalb der GPL.
8. Gewährleistungs- und Haftungsausschluss nach GPL
Soweit gesetzlich zulässig, gilt der vollständige Haftungs- und Gewährleistungsausschluss der GPL.
Insbesondere wird die Software bereitgestellt:
OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG,
weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich – aber nicht beschränkt auf –die Gewährleistung der Marktgängigkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck.
Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen (z.B. für Personenschäden oder zwingende Verbraucherrechte) bleiben unberührt.
9. Verhältnis zu nationalem Recht
- Diese Lizenz-Beilage ergänzt die vertraglichen Regelungen zwischen Anbieter und Kunde.
- Zwingende nationale Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
- Die GPL regelt ausschließlich die urheberrechtliche Nutzung der Software und ersetzt keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche.
10. Anerkennung der Lizenzbedingungen
Mit Installation, Nutzung, Veränderung oder Weiterverbreitung der Software bestätigt der Kunde, die GNU General Public License zur Kenntnis genommen zu haben und einzuhalten.